Seit April 2009 verhandelte die GEMA mit YouTube erfolglos über einen neuen Lizenzvertrag für Musiknutzungen in Deutschland.
Nach Abbruch der Vertragsverhandlungen mit YouTube im Mai 2010, hat sich die GEMA gemeinsam mit sieben weiteren Musikautorengesellschaften zu einer Allianz zusammengeschlossen.
Eine Klage wurde Ende 2010 eingereicht und bereits im April im Hause YouTube zugestellt. In dieser geht es um 12 Musikwerke, die gesperrt werden sollen.
Dass YouTube bei gesperrten Videos nun einblendet, die GEMA hätte die Rechte nicht eingeräumt, stimmt so nicht: Fakt ist, dass YouTube diese Rechte bislang einfach nicht erworben hat. Ausführlicher finden Sie unsere Sicht der Dinge auf unserem Blog.
In Deutschland ist die Auseinandersetzung zwischen GEMA und YouTube noch immer nicht beigelegt. Im Ausland hingegen bestehen zwischen YouTube und den jeweiligen Verwertungsgesellschaften seit einiger Zeit Lizenzverträge. „virtuos“, das Mitgliedermagazin der GEMA, erklärt die Gründe:
Die Chronologie der Ereignisse anhand der Pressemitteilungen zu diesem Thema: