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Template:PD-Turkey/de

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Dieses Werk ist in der Türkei gemeinfrei, da es als nationales Kulturgut enteignet wurde oder sein Urheberrecht abgelaufen ist. Artikel 27 des türkischen Urheberrechtsgesetzes besagt:
  • Der Schutzzeitraum erstreckt sich über die gesamte Lebenszeit des Urhebers des Werks und 70 Jahre nach seinem Tod.
  • Für Werke, die nach dem Tod ihres Urhebers veröffentlicht wurden, beträgt die Schutzdauer 70 Jahre nach dem Todestag.
  • In den in Artikel 12 Absatz 1 genannten Fällen beträgt die Schutzdauer 70 Jahre ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des Werks, es sei denn, der Urheber des Werks gibt seinen Namen vor Ablauf dieser Frist bekannt.
  • Ist der Urheber des Werks eine juristische Person, beträgt die Schutzdauer 70 Jahre ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des Werks.

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